Sie reisen in Kürze bei uns an? Wir freuen uns auf Sie! Leider gibt es noch immer bestimmte Vorgaben, an die wir uns zu Ihrem und unserem Schutz streng halten.

Sollte es weitere, neuere Regeln geben, werden wir Sie falls nötig vor Ihrer Anreise per E-Mail darüber informieren. Wir bemühen uns, Sie stets aktuell und korrekt zu informieren. Da sich die Bestimmungen allerdings jederzeit ändern können, gelten im Zweifel immer die Informationen der offiziellen Stellen, die wir auf dieser Seite ebenfalls verlinkt haben.

Datenerhebung

Für die notwendige Datenerhebung beim Einchecken nutzen wir die „Luca-App“ oder „Corona-App“, wenn notwendig auch noch die Papier-Form.

Wer darf Gastronomie und Hotellerie besuchen?

Alle Gäste müssen entweder einen Nachweis als „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ vorweisen. Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, diese haben immer ein Zutrittsrecht, auch ohne entsprechende Nachweise.

Wie weist man den Status als „geimpft“ und „genesen“ nach?

Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Welche Nachweise sind jeweils gültig?

  • Für „Genesene“: Nachweis über eine durch PCR Test bestätigte Infektion (mind. 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegend)
  • Für „Geimpfte“: Impfpass, seit 14 Tagen abgeschlossene Impfung, idR also 2 Impfungen. Hier sind weitere Nachweisformen (Digitaler Impfpass etc.) geplant.
  • Für „Getestete“: Bescheinigungen der offiziellen Testzentren, die von Gästen/Kunden im privaten Umfeld ohne Überwachung des Dienstleisters durchgeführt wurden, berechtigen nicht zum Zugang. Getestete Gäste müssen jeden 3. Tag einen weiteren Test vorlegen.

Zu beachten ist, dass der Zutritt zum Betrieb innerhalb eines 24h-Zeitraums seit Testung erfolgt.

Müssen die Betriebe die Nachweise „Geimpft“, „Genesen“ oder „Getestet“ dokumentieren?

Jeder Betrieb ist verpflichtet, vor dem Zutritt der Gäste zu kontrollieren, ob sie „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, die Nachweise für jeden Gast zu dokumentieren. Das Erfordernis der Kontaktdatenerfassung bleibt für den Gastronomiebesuch wie bisher auch verpflichtend.

Wo kann ein Test durgeführt werden?

Ein Testzentrum befindet sich direkt im Kurhaus in Schluchsee (Fischbacher Straße 7, 79859 Schluchsee). Viele weitere Corona-Testzentren im Hochschwarzwald finden Sie auf dieser Seite.

Gibt es weiterhin normales Frühstück in der Pension Tannenheim?

Das Frühstück wird Ihnen am Tisch serviert. Das gewohnte Frühstücksbuffet ist leider nicht erlaubt. Näheres bei Ihrem Checkin.

Wo kann ich mich über aktuelle Bestimmungen und Inzidenzen informieren?